Gesundheitsrecht Arzthaftungsrecht Berlin

Krankenversicherung



Bei der Krankenversicherung unterscheidet man drei Fallgruppen:

  • die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Freiwillige Versicherung ebendort und
  • die private Krankenversicherung, in der sich Selbstständige und Arbeitnehmer versichern können, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet.
  • Beamte sind zu 50 % beihilfeberechtigt, das heißt, sie müssen sich nur hinsichtlich des Rests privat krankenversichern.


In der gesetzlichen Versicherung beurteilen sich Ansprüche nach sozialrechtlichen Vorschriften (SGB V), in der privaten Krankenversicherung nach Versicherungs- und Tarifbedingungen. Für die Beihilfe gibt es gesonderte Beihilfevorschriften.

Entsprechend zahlreich ist das mögliche Konfliktpotential, wenn Leistungen in Anspruch genommen werden sollen. So kann es beispielsweise darum gehen, dass die Krankenversicherung oder Krankenkasse die Kosten einer Behandlung nicht oder nicht vollständig bezahlen möchte, entweder weil dieser nicht vom Leistungskatalog der Krankenkassen erfasst wird oder weil angeblich die medizinische Notwendigkeit fehle.

In derartigen Streitfällen rund um Ihre Krankenversicherung beraten und unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.



Aufsatz zum Thema >> Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung in der privaten Krankenversicherung