Patiententestament/Vorsorgevollmacht
Für
den Fall, dass Sie infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung
oder auch des Nachlassens der geistigen Kräfte im Alter nicht mehr in
der Lage sein werden, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, können Sie
schon jetzt Vorsorge treffen, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen
Beachtung finden, durch das Abfassen eines Patiententestaments oder einer Patientenverfügung und/oder einer Vorsorgevollmacht.Allerdings dürfen zum Beispiel Ärzte Ihrer Verfügung nur dann folgen, wenn sie klar und deutlich abgefasst ist und Ihr Wille klar erkennbar ist. Hierbei helfen wir Ihnen und geben Antworten auf Ihre Fragen.
Berlin, den 01.09.2009
Gesetz zu Patientenverfügung in Kraft
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts ist am 1. September 2009 in Kraft getreten. Ab sofort werden die Voraussetzungen von Patientenverfügungen und ihre Bindungswirkung eindeutig im Gesetz bestimmt. Mit einer Patientenverfügung soll dem Arzt der Wille eines Patienten vermittelt werden, der sich zur Frage seiner medizinischen Behandlung nicht mehr selbst äußern kann. "Endlich gibt es mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen. Vor allem die über 8 Millionen Menschen, die bereits eine Patientenverfügung haben, können sich in Zukunft darauf verlassen, dass ihr Selbstbestimmungsrecht gerade in einer Phase schwerer Krankheit beachtet wird.", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Zu beachten sind allerdings viele Vorgaben, die erfüllt sein müssen, damit die Patientenverfügung von Ärzten zu beachten ist.